Bauherrenhaftpflicht
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für die Bauherren die wichtigste Absicherung, wenn es um einen Neubau, eine Modernisierung oder eine Sanierung geht. Denn für wenig Geld bietet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung einen grossen Versicherungsschutz. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird meist für eine Zeit von bis zu 2 Jahren abgeschlossen und mit einem Einmalbeitrag bezahlt.
Auf einer Baustelle kann vieles passieren. Eine Sturm kann zum Beispiel ein Gerüst, rund um das Haus, umstürzen lassen und auf ein Auto fallen lassen oder ein Besucher kann auf der Baustelle stürzen und sich verletzen. Und wer kennt nicht die Schilder “Eltern haften für Ihre Kinder”, die den Bauherren aber bei einem Unfall nicht von seiner Verantwortung freisprechen. Der Bauherr haftet für alle Schäden, die anderen Personen oder Sachen im Zusammenhang mit der Baumassnahme passieren. Da der Bauherr für alle Schäden haftet, die Zusammenhang mit der Baustelle entstehen, egal ob er dafür verantwortlich ist oder nicht, sollte der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung die erste Pflicht für den Bauherren sein. Für entstandene Schäden haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen, die in im Leistungspaket der Bauherrenhaftpflicht enthalten sind. Die Versicherung bezahlt aber nicht nur berechtigte Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab und fungiert somit als eine kleine Rechtsschutzversicherung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft also die Schadensersatzforderung und wenn sie zu der Ansicht kommt, dass die Ersatzansprüche nicht gerechtfertigt sind, dann lehnt sie die Übernahme der Kosten ab und trägt in allerletzte Instanz die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung, unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird. Der Einmalbeitrag der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der versicherten Bausumme und von den veranschlagten Eigenleistungen.
Bei wenigen Versicherungen, wie der Haftpflichtkasse Darmstadt, sind Eigenleistungen bis zu einem Betrag von 25 000 Euro kostenfrei mitversichert. Eigenleistungen, über die 25 000 Euro hinaus, müssen durch einen Zuschlag bezahlt werden. Bei einem Bauherrenhaftpflicht Vergleich lässt sich dies leicht feststellen. Aber nicht nur wegen der Leistung sollte man einen Bauherrenhaftpflicht Vergleich durchrechnen lassen, sondern auch wegen der Tatsache, dass sich die Beiträge der einzelnen Versicherungsgesellschaft nicht gerade wenig unterscheiden.
Die Versicherungssumme der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Diese 3 Millionen gelten pauschal für Personenschäden und Sachschäden. Bei den Leistungen gibt es, in der Regel, keine grossen Unterschiede. Bei der Berechnung der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird nach der Bauleistung gefragt, so dass diese im Bauherrenhaftpflicht Vergleich schon eingebaut ist.
Bei den Tätigkeitsschäden kann es zu unterschiedlichen Leistungen bei den Be-und Entladevorrichtungen kommen. Die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen versichern diese Leistung nicht. Diese Leistung schliesst die Benutzung von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen ein. Die Haftpflichtkasse Darmstadt hat diese Leistung versichert.
